Gibt es eine Winterreifenpflicht?
Die Winterräderpflicht wurde in Stufen eingeführt und zuerst waren nur Kraftfahrzeuge über 3500 Kilogramm davon betroffen. Das galt ab dem Jahr 2006.Erst seit 2008 gilt die Winterreifenpflicht auch für alle PKW für den Zeitraum zwischen 1. November und 15. April, wenn winterliche Verhältnisse herrschen. Durch die sehr unterschiedlichen Witterungsverhältnisse empfiehlt es sich jedoch, bereits vor dem 1. November auf Winterreifen umzurüsten.
Auch der Terminengpass in den Werkstätten kann so umgangen werden, da natürlich viele Autobesitzer auf die Idee kommen, pünktlich zur Winterreifenpflicht ihren Wagen umrüsten zu lassen.
Sinn der Pflicht für Winterräder
Das freiwillige Aufziehen der Winterreifen wurde durch die Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen ersetzt, weil ähnlich wie beim Anschnallen dadurch Leben gerettet werden können. Oft lag der Gedanke, Geld zu sparen zugrunde, wenn auf Winterräder verzichtet wurde. Aber diese Rechnung ist nicht nur kurzsichtig, sondern auch sehr gefährlich.
Das Fahrverhalten Ihres Autos auf Sommerreifen ist bei schlechten Witterungsverhältnissen im Vergleich zu Winterrädern nur sehr schwer kontrollierbar und der Bremsweg verlängert sich um ein Vielfaches, wenn die schmalen Profilrillen der Sommerreifen keinen richtigen Bodenkontakt herstellen können.
Blechschäden im Winter werden oft durch die falsche Bereifung verursacht und Versicherungen weigern sich zum Großteil, solche Schäden zu bezahlen.
Lagerung der Winterreifen
Die Winterreifen sind meist auf Stahlfelgen montiert und überstehen einen langen Sommer am besten liegend oder am Felgenbaum aufgehängt. Der Luftdruck kann vor der Einlagerung eine geringfügige Erhöhung um 0,2 bis 0,5 bar erfahren und kleine Steinchen sollten aus der Lauffläche entfernt werden. Die Stahlfelgen bleiben länger rostfrei wenn Sie sie mit einem Lackpflegemittel behandeln.
Lose Reifen ohne Felgen sollten auf keinen Fall liegend übereinander gestapelt werden und auch nicht hängend aufbewahrt werden sondern stehend gelagert werden. Es empfiehlt sich, lose Reifen und gestapelte Reifen mit Felgen einmal im Monat umzuschichten, um Standschäden zu vermeiden.
Schäden am Reifen
Wie alle Autoreifen haben auch Winterräder einen natürlichen Abrieb im Profil und sollten ausgetauscht werden, wenn die Profiltiefe unter 4 Millimetern liegt. Der Gesetzgeber schreibt einen Wechsel allerdings erst ab einer Profiltiefe von 1,6 Millimetern vor, wobei diese Profiltiefe von allen Experten als zu gering eingestuft wird.
Auch eine jahrelange Lagerung ohne Gebrauch lässt den Gummi der Reifen brüchig werden und die eigene Sicherheit sollte Ihnen eine Investition in neue Winterräder wert sein, da brüchige Reifen auch bei kleineren Unebenheiten platzen können. Das Alter der Reifen ist auf der Seite im Gummi vermerkt und auch von einem Laien leicht zu finden, wobei eine vierstellige Zahl die Kalenderwoche und dann das Herstellungsjahr bezeichnet.
